Trinkwasser
 

Von den Kantonen an die Gemeinden delegiert

Erhebliche Entscheidungsfreiheit in den einzelnen Gemeinden

In der Schweiz gibt es rund 3000 eigenständige Wasserversorgungen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Trinkwasserversorgung in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, welche den Versorgungsauftrag an die Gemeinden weiterdelegieren. Diese haben in der Ausgestaltung erhebliche Entscheidungsfreiheiten, da diesbezüglich gesetzliche Regelungen fehlen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung kann aber auch an private Unternehmen weiterdelegiert werden.

Die Aufgaben des Kantons erstrecken sich vorwiegend auf die Oberaufsicht und die Koordination. Zusätzlich muss er den generellen Wasserversorgungsplan (GWP) der einzelnen Gemeinden genehmigen.

Das Wasserversorgungsreglement

Das Wasserversorgungsreglement bildet die rechtliche Grundlage für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen auf Gemeindeebene. Es regelt die Finanzierung und die Beziehung zwischen dem Wasserversorger und den Wasserbezügern. Im Detail definiert es:

  • Die Aufgaben der Wasserversorgung und die Lieferpflicht
  • Die Trägerschaft, Organisation und Verantwortlichkeiten
  • Die Erschliessungspflicht
  • Die Eigentumsverhältnisse
  • Die Kontrollen und Bewilligungen der Hausinstallationen
  • Die Finanzierung, Gebührengrundsätze und Bemessungskriterien
  • Die Haftung bzw. den Haftungsauschluss
 

Aufgaben der Gemeinde

Die Wasserversorgung hat grundsätzlich zum Zweck, Trinkwasser dauerhaft, in ausreichender Menge und einwandfreier Qualität sowie mit genügend Druck zur Verfügung zu stellen.

Ausserdem ist die Gemeinde verantwortlich für:

  • Den generellen Wasserversorgungsplan
  • Die Trinkwasserversorgung in Notlagen
  • Das Wasserversorgungsreglement
  • Die direkte Aufsicht über weitere Trägerschaften
  • Das Qualitätssicherungssystem
 

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