In der Trinkwasserversorgung gibt es hohe, mengenunabhängige Fixkosten durch das grosse Leitungsnetz, diverse Bauten und Anlagen und durch den Unterhalt der gesamten Infrastruktur.
Aus diesem Grund sind Wasserversorgungen in der Schweiz natürliche Monopolbetriebe und keinem Wettbewerb ausgesetzt. Sie sind oft in der Hand der Gemeinde und unterliegen so einer demokratischen Kontrolle. Die Gemeinde selber kann die Verantwortung jedoch an weitere Unternehmen oder Genossenschaften delegieren.
Ein grosser Teil der Schweizer Wasserversorger sind Gemeindebetriebe oder Genossenschaften. Grundsätzlich gibt es in der Praxis jedoch fünf Rechtsformen.
In Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen investieren die Wasserversorger in die "intelligente Vernetzung". Bisherige Inselversorgungen arbeiten enger zusammen oder schliessen sich sogar zu regionalen Verbünden zusammen. Damit kann die Versorgungssicherheit auch in Trockenperioden markant erhöht werden. Gleichzeitig können wirtschaftliche Synergien genutzt und der Betrieb in der Regel professionalisiert werden.