Bund
Der Bund erlässt das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung. Darin gibt er unterschiedliche Lenkungsinstrumente vor.
Kantone
Für die Anwendung der eidgenössischen Gesetzgebung sind die Kantone zuständig. Sie überwachen als Aufsichtsbehörden unter anderem die Reinigungsleistung der ARA und präzisieren die Anforderungen an die GEP. Auch die konkreten Vorgaben an die Abwasserinfrastruktur (z.B. Standorte der zentralen ARA) werden durch die kantonalen Behörden definiert.
Gemeinden
In der Schweiz sind die Gemeinden im Allgemeinen für die Abwasserentsorgung zuständig - sie sind die eigentlichen Träger dieser öffentlichen Aufgabe. Der überwiegende Anteil der öffentlichen Kanalisation (rund 90%) gehört den Gemeinden selbst. Für das Management dieser wertvollen Infrastruktur ist der GEP das massgebliche Instrument.
Da es sich beim Betrieb einer ARA jedoch um eine komplexe Aufgabe handelt, haben sich die meisten Gemeinden in interkommunalen Zweckverbänden organisiert. welche die ARA gemeinsam betreiben. Auch die grösseren Zuleitungskanäle zur ARA, an die mehrere Gemeinden angeschlossen sind, befinden sich häufig im Eigentum dieser Gemeindeverbände.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung setzen sich aus den einmaligen Investitionen und den jährlichen Aufwendungen für Betrieb und Werterhalt der Kanalisationen und ARA zusammen. Eine Erhebung des VSA für das Jahr 2010 geht von jährlichen Kosten der Abwasserentsorgung von rund 2.2 Milliarden Franken aus.
Diese Summe erscheint auf den ersten Blick hoch. Gemessen an dem Nutzen, den die Abwasserentsorgung für die Gesellschaft und Umwelt erbringt, sind die Kosten aber sehr tief. Für weniger als einen Franken pro Tag und Einwohner wird das Abwasser abgeführt, gereinigt und wieder in den Wasserkreislauf geführt. Das Niveau der Abwassergebühren ist im Übrigen ungefähr gleich hoch wie den Nachbarländern Deutschland und Österreich, die einen vergleichbaren Standard der Abwasserentsorgung aufweisen.