Durch die biologische Reinigung werden zwar organische Schadstoffe gut eliminiert. Unerwünschte Stoffe wie Ammonium, das eine grosse Sauerstoffzehrung auslösen kann, oder Phosphor verbleiben aber meist in grösseren Konzentrationen im gereinigten Abwasser.
In den letzten Jahrzehnten ist es gelungen, eine Vielzahl von zusätzlichen Reinigungsprozessen zur Elimination dieser Stoffe in die ursprüngliche Abwasserreinigung zu integrieren. Die wichtigsten Verfahren sind die Nitrifikation (Abbau von Ammonium), die chemische bzw. biologische Phosphorelimination und die Denitrifikation (Umwandlung von Nitrat zu Stickstoff).
Aber auch Kläranlagen auf dem neuesten Stand der Technik sind keine Alleskönner: Organische Spurenstoffe, sogenannte Mikroverunreinigungen, können sie nur ungenügend abbauen.
Diese Spurenstoffe sind in vielen Produkten des alltäglichen Lebens enthalten, unter anderem in Medikamenten, Putzmitteln oder Pflegeprodukten. Obwohl sie nur in geringen Konzentrationen im Abwasser bzw. in den Gewässern auftauchen, schädigen sie die Wasserlebewesen und könnten sogar langfristig in Trinkwasserressourcen vordringen.
Neue Regelung im Gewässerschutzgesetz
Der Bund hat deshalb eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt. Er regelt darin, dass bis 2040 rund 100 ARA in der Schweiz mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgerüstet werden. Für die weitergehende Reinigung kommt unter anderem die Ozonierung in Frage, eine in der Trinkwasseraufbereitung schon lange bewährte Technik.