Trinkwasser
 

Hinter dem Wasserzähler ist der Besitzer verantwortlich

Hausinstallationen müssen genehmigt werden

Der Wasserversorger ist in der Regel nur bis zum Wasserzähler für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Von dort bis zum Wasserhahn steht der Hausbesitzer in der Pflicht. Er muss sicherstellen, dass das Trinkwasser auch in den Hausinstallationen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Hausinstallationen nur durch Fachleute

Genehmigung und Kontrolle läuft über die Wasserversorgung

Trinkwasserinstallationen dürfen ausschliesslich durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden. Genehmigungen und Kontrollen laufen über die Wasserversorgung. Das kommunale Wasserversorgungsreglement regelt die Details. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Wer selber einen Wasserhahn auswechselt, bewegt sich deshalb bereits in einer Grauzone.

Die kantonale Lebensmittelkontrolle kann vor Ort die Trinkwasserqualität am Wasserhahn prüfen und die Installationen beurteilen. Die Zertifizierung von qualitativ einwandfreien Installationsteilen sowie installationsberechtigten Personen erfolgt durch den SVGW.  

Hygiene gefährdet

Gefahren auf der letzten Meile

Die Wasserversorger transportieren das Trinkwasser bis zum Wasserzähler. Danach übergeben sie die Verantwortung an die Liegenschaftsbesitzer weiter.

Die Liegenschaftsbesitzer sind also im Haus für die einwandfreie Trinkwasserhygiene verantwortlich. Sie müssen beispielsweise darauf achten, dass es zu keiner Keimvermehrung von Legionellen durch stehendes Wasser oder falsch eingestellte Warmwasserspeicher kommt. Ebenso müssen sie sicherstellen, dass die Leitungen einwandfrei funktionieren und beispielsweise kein Rostwasser abgeben. 

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