Trinkwasser
 

Aufgaben an die Gemeinden delegiert

Kanton hat Aufsichts- und Koordinationsfunktion

Die Kantone halten in ihren Wassernutzungsgesetzen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gemeinden fest. Den Kantonen selber kommen dabei Aufsichts- und Koordinationsfunktionen zu.

Was sind die Aufgaben?

Die Wassesrversorgungen sind verpflichtet, eine dauernde Bereitstellung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu gewährleisten. Dazu erstellt die Gemeinde einen generellen Wasserversorgungsplan, der drei Punkte umfasst.

  • Massnahmen zur Trinkwasserversorgung in Notlagen
  • Erstellung eines Wasserversorgungsreglementes
  • direkte Aufsicht über Trägerschaften

Das Wasserversorgungsreglement regelt die Detail-Fragen

  • Aufgaben der Wasserversorgung inklusive Lieferpflicht (Trinkwasser, Löschwasser)
  • Erschliessungspflicht
  • Anschlusspflicht der Konsumenten
  • Eigentumsverhältnisse
  • Hausinstallationen (Kontrolle, Bewilligungen)
  • Finanzierung (Bemessungskriterien, Gebührengrundsätze)
  • Haftung und Haftungsausschluss von der Lieferpflicht im Notfall

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